Wer kennt das nicht: Man sieht einen verletzten Igel allein herumlaufen und verspürt sofort das Verlangen, dem armen kleinen Tier zu helfen. Doch nicht immer ist das Helfen gleich das Richtige im Sinne des Tieres.
Selbst ein Kleintierarzt steht hier oft vor einer Herausforderung.
Die tiermedizinische Versorgung von Wildtierfindlingen unterscheidet sich teilweise in ihrer Herangehensweise, Durchführung und Prognose von dem Umgang mit Hund oder Katze, so dass der Tierarzt meistens nur die Erstversorgung der Wildtiere übernehmen kann.
Nimmt man ein hilfsbedürftiges Tier auf, muss einem klar sein, dass das Ziel der Pflege und Versorgung am Ende die Auswilderung des Findlings ist. Ist ein Tier nicht ausreichend vorbereitet oder fehlgeprägt, ist es oft in der freien Wildbahn nicht überlebensfähig.
Rechtlich betrachtet muss man sich beim Auffinden eines hilfsbedürftigen Tieres gleich an mehrere Gesetze und Vorschriften halten: Es greifen hier das Naturschutzgesetz, das Jagdrecht und das Tierschutzgesetz. So ist z. B. zu beachten, dass die Unterbringung der Art, dem Alter und dem Zustand des Tieres entsprechen muss oder auch am Ende die Auswilderung korrekt durchgeführt werden muss. Hierbei sollte man unbedingt einen Fachkundigen zu Rate ziehen. Dies ist bei den regionalen Wildtierauffangstationen gegeben. Hier haben wir einige nützliche Links für Sie zusammengestellt:
https://www.wildtierhilfe-kleine-waldwesen.de
https://www.wildtierhilfe-auenland.de